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   BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 35/91   

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https://dejure.org/1993,6231
BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 35/91 (https://dejure.org/1993,6231)
BSG, Entscheidung vom 31.03.1993 - 13 RJ 35/91 (https://dejure.org/1993,6231)
BSG, Entscheidung vom 31. März 1993 - 13 RJ 35/91 (https://dejure.org/1993,6231)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit/ Erwerbsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung des Berufs eines Malermeisters - Berufsunfähigkeit/ Ewerbsunfähigkeit als Folge eines Arbeitsunfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 69/92

    Jugoslawien - Sozialversicherungsabkommen - Versicherungszeiten

    In dieser Vorschrift wird auf § 1252 Reichsversicherungsordnung (RVO) Bezug genommen, dessen Anwendung lediglich die Entrichtung eines Beitrags vor Eintritt der Berufsunfähigkeit (BU) durch die dort genannten Ereignisse voraussetzt (vgl dazu Senatsurteil vom 31. März 1993 - 13 RJ 35/91 - S 4).
  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 17/95

    Versicherungsrechtliche Voraussetzungen der Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente

    In dieser Vorschrift wird auf § 1252 RVO Bezug genommen, dessen Anwendung lediglich die Entrichtung eines Beitrags vor Eintritt der BU durch die dort genannten Ereignisse (zB Arbeitsunfall, Wehrdienstbeschädigung) voraussetzt (vgl. dazu Senatsurteil vom 31. März 1993 - 13 RJ 35/91 - Umdr S. 4).
  • BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 63/92

    Voraussetzungen für die Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit -

    Die Anwendung dieser Vorschrift setzt lediglich die Entrichtung eines Beitrages vor Eintritt der BU infolge der dort genannten Ereignisse voraus (vgl dazu Senatsurteil vom 31. März 1993 - 13 RJ 35/91 - Umdr S 4).

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 31. März 1993 - 13 RJ 35/91 -dargelegt, daß BU auch dann auf einen Unfall zurückzuführen ist, wenn dieser bei einem schon vorgeschädigten Versicherten den Ausschlag für den Eintritt der BU gibt.

  • BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 63/96

    Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen nach Art. 2 § 6 Abs. 2 ArVNG

    Nach den Feststellungen des Landessozialgericht (LSG) ist keiner der von § 1252 Reichsversicherungsordnung (RVO) erfaßten Tatbestände ersichtlich, dessen Anwendung lediglich die Entrichtung eines Beitrags vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit (EU) durch die dort genannten Ereignisse (zB Arbeitsunfall, WDB) voraussetzt (vgl dazu Senatsurteil vom 31. März 1993 - 13 RJ 35/91 - Umdr S 4).
  • BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 99/96

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder wegen

    In dieser Vorschrift wird auf § 1252 RVO Bezug genommen, dessen Anwendung lediglich die Entrichtung eines Beitrags vor Eintritt der BU durch die dort genannten Ereignisse (zB Arbeitsunfall, Wehrdienstbeschädigung) voraussetzt (vgl dazu Senatsurteil vom 31. März 1993 - 13 RJ 35/91 - Umdr S 4).
  • BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 81/96

    Anspruch auf Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit, hilfsweise

    Da § 1246 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 RVO nF einschränkungslos auf die in § 1252 RVO genannten Tatbestände verweist, haben diese Grundsätze auch im vorliegenden Zusammenhang zu gelten (vgl Senatsurteile vom 31. März 1993 - 13 RJ 35/91 - Umdr S 4, vom 23. März 1996 - 13 RJ 71/95 - Umdr S 17 und vom 27. Februar 1997 - 13 RJ 41/96 - Umdr S 6).
  • BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 41/96

    Voraussetzungen für einen Rentenanspruch wegen Erwerbsunfähigkeit oder

    In dieser Vorschrift wird auf § 1252 RVO Bezug genommen, dessen Anwendung lediglich die Entrichtung eines Beitrags vor einem durch die dort genannten Ereignisse (zB Arbeitsunfall, Wehrdienstbeschädigung) bedingten Eintritt der BU voraussetzt (vgl dazu Senatsurteil vom 31. März 1993 - 13 RJ 35/91 - Umdr S 4).
  • BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 61/93

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit - Hilfsweise geltend

    Die Anwendung dieser Vorschrift setzt lediglich die Entrichtung eines Beitrages vor Eintritt der BU infolge der dort genannten Ereignisse voraus (vgl dazu Senatsurteil vom 31. März 1993 - 13 RJ 35/91 - Umdr S 4).
  • BSG, 09.02.2011 - B 5 R 382/10 B
    7 Der Kläger macht geltend, das Berufungsurteil widerspreche den Entscheidungen des BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 29/07 R -, 9.5.2006 - B 2 U 26/04 R -, 12.4.2005 - B 2 U 27/04 R -, 31.3.1993 - 13 RJ 35/91 - und vom 19.6.1997 - 13 RJ 81/96 - sowie BSGE 61, 127, 129. Indem das LSG in seinem Urteil die Voraussetzungen des § 53 Abs. 5 SGB VI (richtig: § 43 Abs. 5 SGB VI) verneine und im Übrigen eine Kausalität der psychischen Folgen als völlig abwegig betrachte, stelle es sich gegen die vom BSG entwickelten Rechtsgrundsätze.
  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 71/95

    Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit -

    In dieser Vorschrift wird auf § 1252 RVO Bezug genommen, dessen Anwendung lediglich die Entrichtung eines Beitrags vor einem durch die dort genannten Ereignisse (zB Arbeitsunfall, Wehrdienstbeschädigung) bedingten Eintritt der BU voraussetzt (vgl dazu Senatsurteil vom 31. März 1993 - 13 RJ 35/91 - Umdruck S 4).
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 51/95

    Vorliegen eines "Streckungstatbestandes" wegen Arbeitsunfähigkeit - Ausübung

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